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Steuer-News „0,5%-Regelung“

19. März 2019 by Eva Reichard
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben in ihrem aktuellen Steuererlass vom 13.03.2019 sämtliche Formen der Dienstrad-Überlassung auf die „0,5 %-Regelung“ (Überlassung per Gehaltsumwandlung) angepasst. Hier finden Sie den kompletten Artikel: 0,5 % Regel
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Teilnahmebedingungen:

– Keine Lohnpfändung
– Ungekündigtes/Unbefristetes Arbeitsverhältnis
– Mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit
– max. 1 Fahrradleasing pro Mitarbeiter/in
– max. Fahrradpreis: 1 Monatsbruttogehalt bzw. bis max. 6.000 €
– Empfehlung: Private Haftpflichtversicherung
– Empfehlung: Leasing eines Fahrradschlosses (siehe Versicherungsbedingungen bei Diebstahl)

 

 

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